Unsere Förderprogramme zur Innenentwicklung
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Sanierung/Umbau/Erweiterung von Gebäuden,
- die im Alt- bzw. Innenort der einzelnen Gemeindeteile liegen
- die seit mindestens 12 Monaten leer stehen und 50 Jahre alt sind
- deren Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde
- bei denen der Antragsteller gleichzeitig EigentümerIn des Anwesens ist.
Welche Förderung gibt es?
- Bis zu 10.000 € pro Anwesen (mindestens 20.000 € Investitionssumme)
- Kinderzuschläge von 2,5 % pro Kind (max. 7,5 %)
- kostenlose kommunale oder externe Bauberatung (auch für potentielle Kaufinteressenten)
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